Bundesjustizministerium meldet Erfolg mit Graffiti-Gesetz
Nocheinmal ein Beispiel aus dem Bereich der Kriminalität. Die Kritik mag etwas pingelig sein, ist aber meiner Meinung nach durchaus begründet, da die Überschrift die Bilanz der Evaluierung anders - und natürlich wohlklingender - darstellt als dies durch die im Text genannten Details geschieht.
Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums (BMI) vom 04.12.07, hier klicken für Volltext
Evaluierung: Graffiti-Gesetz im Kampf gegen Schmierereien erfolgreich
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“Die Evaluierung zeigt, dass die neue Regelung praxistauglich ist. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Strafvorschriften können wir zufrieden feststellen, dass die strafrechtliche Aufarbeitung von Farbschmierereien wesentlich erleichtert wurde“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
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Die Anforderungen an den Nachweis einer Sachbeschädigung durch Farbschmierereien sind [...] wesentlich erleichtert worden.
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Diese Überschrift der Pressemitteilung lässt vermuten, dass die Evaluierung ergeben hat, dass die Anzahl der Graffitis zurückgegangen ist, im Text der Mitteilung steht aber sinngemäß nur, dass es leichter geworden ist, Sprayer zu verurteilen, da die Definition, wann Graffiti Sachbeschädigung ist, ausgeweitet wurde. Wenn man eine höhere Zahl von Verurteilungen als Erfolg ansieht, ist der Zusammenhang zwischen Überschrift und Text sinngemäß korrekt, dies ist aber der einzige "Erfolg", den die Evaluierung laut dieser Pressemitteilung gezeitigt hat.
In der Mitteilung ist zum Beispiel keine Rede davon, dass die Anzahl der Vergehen abgenommen habe.
